Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft. Unterdessen hat die Finanzverwaltung weitere Steuerdaten angekauft.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
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