Mehrere offene Fragen zum anschaffungsnahen Aufwand beantwortet die Finanzverwaltung jetzt, hauptsächlich zur Aufteilung und zeitlichen Zuordnung einzelner Maßnahmen.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stimmt der Finanzverwaltung zu, dass die höhere Steuerermäßigung für Handwerksleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt.
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