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Aufwendungen für eine Psychotherapie durch einen Heilpraktiker können ohne Vorlage eines vor Beginn der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.


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Ehepaare können den Höchstbetrag für Zuwendungen an Stiftungen in doppelter Höhe ausschöpfen, da der Betrag jedem Ehepartner einzeln zusteht.


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Ein vereinbarter Zugewinnausgleich trotz fortbestehender Zugewinngemeinschaft unterliegt der Schenkungsteuer.


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Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.


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Das zum 1. Januar 2001 in Nordrhein-Westfalen eingeführte besondere Kirchgeld verstößt nicht gegen die Verfassung.


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Unterhaltsleistungen an einen Empfänger, der über ertragsloses oder nicht veräußerbares Vermögen verfügt, können steuerlich nicht abgezogen werden.


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Fahrtkosten für Besuche beim eigenen Kind sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.


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Der Bundesfinanzhof lässt vom Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die betragsmäßige Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge verfassungswidrig ist.


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Aus der Zustimmung zu einem begrenzten Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen folgt nicht die Zustimmung zum unbegrenzten Abzug in den Folgejahren.


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Anders als Verheiratete können nicht verheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht steuerlich geltend machen.


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