Nur wenn der auswärts tätige Ehepartner beruflich an einer Familienheimfahrt gehindert ist, wären Fahrtkosten für einen Besuch des anderen Ehegatten steuerlich abziehbar.
Ein Softwarefehler kann dazu führen, dass die Entfernungspauschale bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und unterschiedlich langen Wegstrecken nicht vollständig berücksichtigt wird.
Weil sich der eine Zuschuss auf das Kindergeld auswirkt, der andere aber nicht, hält das Finanzgericht Düsseldorf eine ungleiche Besteuerung für gerechtfertigt.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Der Bundesfinanzhof lässt die Aufteilung gemischt veranlasster Reisekosten in abzugsfähige und privat veranlasste Anteile zu.
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